Was beim Aufenthalt im sensiblen Ökosystem des Tiroler Lechs zu beachten ist.Es gilt das Wegegebot sowie das strikte Verbot, geschützte Ruhezonen zu betreten. Aktivitäten sind nur an behördlich genehmigten Ein- und Ausstiegsstellen erlaubt.
Ja. Abfall muss vollständig wieder mitgenommen werden, Lärm ist zu minimieren und das Stören von Wildtieren, besonders während der Brutzeiten, ist untersagt.
Nein. Die meisten Kiesbänke und Uferbereiche sind als Brutgebiete für seltene Vögel wie den Flussuferläufer gesperrt und dürfen nicht betreten werden.
Grundsätzlich gilt: Hinterlasse keine Spuren. Die Entnahme von Pflanzen oder das Stören des natürlichen Flusslaufs sind nicht gestattet.